Ausschlusspolitik

Wir definieren uns als langfristig und qualitätsorientierte Investoren. Was all unsere Investmententscheidungen verbindet, ist unsere Verpflichtung, risikoadjustierte Renditen nur insoweit zu verfolgen, wie unser Handeln nicht wissentlich anderen schadet. Das heißt, es gibt bestimmte Personen, mit denen wir nicht investieren würden, und Unternehmen, an denen wir uns nicht beteiligen würden. Dazu gehören insbesondere Personen, die bereits durch unternehmerisches Fehlverhalten aufgefallen sind, und Unternehmen, die wesentlichen Risiken durch schädliche Produkte und Dienstleistungen ausgesetzt sind.


Ein wichtiger Teil unseres Ansatzes für verantwortungsvolles Investieren beinhaltet folgende Verpflichtungen:

  • Unterstützung und Einhaltung der Grundprinzipien der Menschenrechte
  • Unterstützung internationaler Normen und Standards, die in weithin anerkannten Verträgen, Konventionen und Verhaltenskodizes verankert sind
  • Einhaltung der höchsten Standards der Umweltverantwortung


Ob wir investieren oder nicht, wird nach einer ganzheitlichen Einschätzung der Qualität eines Unternehmens entschieden. Dazu beurteilen wir zunächst die soziale Akzeptanz der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und wägen ab, ob sein Geschäftsmodell und seine Produkte oder Dienstleistungen grundsätzlich einen gesellschaftlichen Nutzen bieten. Wir berücksichtigen auch, ob der Konsum einer Einheit des Produkts oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Unternehmens als schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Gesellschaft angesehen werden kann. Zwei Bereiche werden dadurch komplett ausgeschlossen, nämlich Unternehmen, die bestimmte Arten kontroverser Waffen1 (Streumunition, Antipersonenminen, Kleinwaffen, biologische und chemische Waffen, abgereichertes Uran, Atomwaffen und Phosphormunition) herstellen, sowie Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit in der Herstellung von Zigaretten oder Tabakprodukten2 besteht.

Neben diesen beiden unumstößlichen Ausschlüssen gibt es unzählige Grauzonen, in denen unsere Kunden mehr Transparenz darüber erwarten, welches Engagement wir eventuell zulassen. Dies ist ein heikles Thema, über das wir im Team ausführlich diskutieren. Die Sektoren Tabak, Verteidigung und Glücksspiel lassen sich einfach ausschließen, aber ein grundsätzlicher Ausschluss von Rohstoffunternehmen ist schwerer zu vertreten, denn ein Unternehmen in diesem Bereich könnte eine wichtige Rolle beim Umstieg auf erneuerbare Energien spielen.


Über diese Ausschlüsse hinaus beurteilen wir, wie kompetent das Management ist und welche Möglichkeiten es nutzt, um auf Umwelt-, soziale und Unternehmensführungsangelegenheiten (ESG) einzugehen. Im Rahmen unseres Research achten wir auf Hinweise darauf, dass das Management die Geschäfte des Unternehmens effektiv und im Interesse aller Stakeholder führt – sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch auf längere Sicht. Unternehmen, die sich nicht um ihre Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Gemeinden kümmern, stellen unserer Ansicht nach keine lohnenden langfristigen Investments dar.

Wenn Unternehmen unsere Qualitätskriterien nicht erfüllen, besteht keine Verpflichtung unsererseits, in sie zu investieren. Dasselbe gilt für Unternehmen, die wir besitzen, deren Qualität sich mit der Zeit jedoch verschlechtert hat. Wir überwachen Unternehmen regelmäßig und stehen im Dialog mit den Managementteams, um zu beurteilen, ob sie sich in Sachen ESG weiter in eine positive Richtung entwickeln. 

Umweltangelegenheiten

Kohle

Wir investieren nicht in Unternehmen, bei denen der Besitz von Kohlevorkommen ein wichtiger Teil ihrer Geschäftstätigkeit ist. Unsere Umsatzgrenze liegt bei 10 % und wird als gleitender Dreijahresdurchschnitt gemessen. Wir unterstützen die Banken in unseren Portfolios weiter darin, keine Finanzierungen in Verbindung mit Kohle mehr zu gewähren.

Wir investieren zudem nicht in Unternehmen, die neue Projekte in folgenden Bereichen durchführen: 

  • Kraftwerkskohleabbau und Kohleverstromung 
  • Abbau von Ölsand (Teersand)
  • Abbau oder Förderung von arktischem Erdöl und -gas

Abholzung und Biodiversität

Von Unternehmen, die Palmöl kaufen oder verwenden, erwarten wir, dass sie sich an die Richtlinien des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) und No Deforestation, No Peat, No Exploitation (NDPE) halten. Wenn dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Konsumgüterunternehmen dringend, diese Richtlinien einzuhalten oder darauf zu achten, dass bestimmte Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit mit diesen Richtlinien im Einklang stehen. 

Soziale Angelegenheiten

Tabak

Wir investieren nicht in Unternehmen, die an der Herstellung von Tabakprodukten[2] beteiligt sind. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe an, die Banken und Einzelhändler in unseren Portfolios weiter darin zu unterstützen, ihre Verbindungen zur Tabakindustrie zu beenden.  

Glücksspiel

Wir investieren nicht in Unternehmen, die Umsätze direkt durch Glückspiel erzielen.  

Waffen

Wir investieren nicht in Unternehmen, die an der Produktion oder Entwicklung von Streumunition, Antipersonenminen, Kleinwaffen, biologischen und chemischen Waffen, abgereichertem Uran, Atomwaffen und Phospormunition beteiligt sind.

Pornografie

Wir investieren nicht in Unternehmen, die an der Herstellung oder Verbreitung von pornografischem Material beteiligt sind.

Unternehmensführungsangelegenheiten

Bestechung 

Wir investieren nicht in Unternehmen, bei denen der Verdacht auf systemische Bestechung besteht. Wir erwarten von Unternehmen, dass sie sich an Prinzip 10 des UN Global Compact halten.

Steuern

Wir sind der Meinung, dass alle Unternehmen die lokalen Steuergesetze sowohl dem Wortlaut als auch dem Geiste dieser Gesetze nach einhalten sollten. Unternehmen, die dies nicht tun, werden wahrscheinlich mit einer Gegenreaktion der Behörden oder der Verbraucher oder von beiden konfrontiert. Wir investieren nicht in Unternehmen, die wiederholt die lokale Steuergesetzgebung missachten. 

1 Dazu zählen alle Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die Beteiligungen von mehr als 50 % an Herstellern kontroverser Waffen besitzen, dabei gilt eine Umsatzgrenze von 0 %. Minderheitsbeteiligungen, bei denen eine Muttergesellschaft weniger als 50 % eines Unternehmens besitzt, fallen nicht unter diese Regelung.

2 Dazu zählen alle Unternehmen, die an der Herstellung herkömmlicher Zigaretten und anderer Tabakprodukte (wie Zigarren und Kautabak), Vaping- und E-Zigaretten-Produkte ausgenommen, beteiligt sind; dabei gilt eine Umsatzgrenze von 0 %. Minderheitsbeteiligungen, bei denen eine Muttergesellschaft weniger als 50 % eines Unternehmens besitzt, fallen nicht unter diese Regelung.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Website dargelegten Verpflichtungen und Ziele gelten zum heutigen Stand. Sie wurden von den jeweiligen Investmentteams von First Sentier Investors (FSI) entweder in Übereinstimmung mit intern entwickelten, proprietären Systemen formuliert oder basieren auf dem Rahmenwerk der Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC) der Paris Aligned Investment Initiative. Die Verpflichtungen und Ziele basieren auf Informationen und Darstellungen, die die jeweiligen Investmentteams von den Portfoliounternehmen erhalten haben (die sich letztendlich als nicht zutreffend erweisen können), sowie auf Annahmen des jeweiligen Investmentteams in Bezug auf zukünftige Entwicklungen, wie z. B. die Umsetzung der Regierungspolitik im Bereich ESG und anderen klimabezogenen Bereichen, verbesserte zukünftige Technologien und die Handlungen der Portfoliounternehmen (die sich alle im Laufe der Zeit ändern können). Daher hängen das Einhalten dieser Verpflichtungen und das Erreichen dieser Ziele, die auf dieser Website dargelegt werden, von der kontinuierlichen Richtigkeit dieser Informationen und Darstellungen sowie von der Verwirklichung dieser in der Zukunft ab. FSI wird jährlich über die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele in seinem Aktionsplan gegen den Klimawandel berichten. Die Verpflichtungen und Ziele, die auf dieser Website aufgeführt sind, werden von den zuständigen Investmentteams laufend überprüft und können ohne Vorankündigung geändert werden.